Leistungsspektrum

Art der Reinigungsleistung

0.1 Baureinigung

Die Baureinigung umfasst die Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neu- und Umbauten sowie nach Renovierungsarbeiten während der Bauzeit und/oder zur Fertigstellung des Bauwerkes.

Reinigung während der Bauzeit:
Entfernen von grober Verschmutzung

Bauschlussreinigung zur Bauübergabe:
Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen; Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. (soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist); Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.

Baureinigung
1 Zwischenreinigung im Laufe der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzung nach Leistungsverzeichnis.
2 Bauschlussreinigung nach Beendigung der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzungen, insbesondere Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Flächen, Gegenstände, Anlagen und Einrichtungen zur Bezugsfertigstellung, nach Leistungsverzeichnis.

 

0.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege

Die Fassadenreinigung umfasst die Reinigung sowie die pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken, an Fassadenelementen, Außenfahrstühlen und -treppen, Beleuchtungsanlagen, Transparenten und Lichtreklamen, Licht- und Wetterschutzanlagen (z. B. Markisen, Lamellen, Jalousien), Blenden.

Fassadenreinigung und Denkmalpflege
1
Reinigung und Oberflächenbehandlung mit oder unter Ausschluss der einfassenden Bauteile nach Leistungsverzeichnis.
2 Reinigung der angebrachten Elemente und Anlagen.

 

0.3 Glasreinigung

Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen sowie als ergänzender Auftrag die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie Falze und Blenden.

Glasreinigung
1 Reinigung der Glasflächen ein-, zwei- oder mehrseitig entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen.
2 Glasreinigung mit Reinigung der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten Zeitabständen.
3 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen (in einem Arbeitsgang) sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten Zeitabständen.
4 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen (in zwei Arbeitsgängen) sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis in bestimmten Zeitabständen.

 

0.4 Gebäudeinnenreinigung

Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen:
a) als Unterhaltsreinigung (in kürzeren regelmäßigen Abständen)
b) als Grundreinigung.

Gebäudeinnenreinigung
1 Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
2 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z. B. desinfizierend, antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende Mittel) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Besondere Dienstleistungen, die nicht direkt Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z. B. Austauschen von Handtüchern, Wäsche-Service, Hol- und Bringdienste, Küchenhilfe, Geschirrspülen, Abfalltrennung) nach Tätigkeitsverzeichnis.

 

0.5 Krankenhausreinigung

Die Krankenhausreinigung umfasst die Reinigung, Desinfektion und Pflege der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der sanitären und krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände der Raumausstattung im gesamten Krankenhausbereich (Krankenzimmer Operations- und Behandlungsräume, Schwesternzimmer, Flure, Verwaltungsräume).

Krankenhausreinigung
1 Reinigung, Desinfektion, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der sanitären und krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
2 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (desinfizierend, antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende Mittel) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen in bestimmten Bereichen in bestimmten Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z. B. Hol- und Bringdienst, Wäsche-Service, Küchendienst, Bäderdienst, Hilfsdienste sowie Abfalltrennung) nach Tätigkeitsverzeichnis.

 

0.6 Industriereinigung

Die Industriereinigung umfasst die Reinigung von Anlagen und Einrichtungen in Produktions- und Lagerbereichen. Im Bedarfsfall können weitere Spezialleistungen hinzukommen, wie z. B. Reinraumtechnik, Maschinenwartung, etc.

Industriereinigung
1 Reinigung und Oberflächenbehandlung von Anlagen und Einrichtungen in Produktions- und Lagerbereichen nach Tätigkeitsverzeichnis.
2 Entstaubung der Bauelemente, Konstruktionen, Flächen usw. mit oder ohne einfassende Bauelemente und Einrichtungen nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Entfetten der Fußböden, Decken und Wände, Konstruktionen, Vrasenabzüge, Maschinen und maschinellen Anlagen nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z. B. korrosionshemmend, desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.
5 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z. B. Kantinendienst, Hol- und Bringdienst, Abfalltrennung, Zulieferarbeiten für Automaten) nach Tätigkeitsverzeichnis.
6 Reinigen von Sozialeinrichtungen in bestimmten Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.

 

0.7 Weitere Arbeiten

Ein- oder mehrmalige Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung an oder in Hotels, Theatern, Kirchen u. ä., Messen und Ausstellungen, Flughäfen, Bahnhöfen, Verkehrsmitteln, Sportstätten und Schwimmbadanlagen, Großküchen, EDV-Anlagen, klimatechnischen Anlagen, Kraftwerken; Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Weitere Arbeiten
1 Reinigungs- und Pflegearbeiten an und in Gebäuden (Außen- und Innenanlagen) nach Tätigkeitsverzeichnis.
2 Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Tribünen, Hallen, Trainingsstätten usw. nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Besondere Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z. B. Schmutzfangmattenservice, Toilettenbetreuung, Wäsche-Service, Abfalltrennung, Hol- und Bringdienst) nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z. B. korrosionshemmend, desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.

 

Reinigungsmittel, Geräte

1 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z. B. GS, CE-Zeichen) tragen.
2 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten.
3 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten.
4 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.

 

Nebenleistungen, Besondere Leistungen

1 Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und - geräte.
2 Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m2, insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1% der zu bearbeitenden Fläche.
3 Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel.
4 Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel.
5 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge.
6 Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen.
7 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung.
8 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
9 Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen.
10 Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, z. B. Ganzabdeckungen.
11 Entfernen von Schutzfolien als Ganzabdeckungen.
12 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.
13 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen und mechanischen/hydraulischen Leitern/Arbeitsbühnen.
14 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht.
15 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen Reinigen erforderlich wäre, z. B. Schränke, gefüllte Bücherregale, Schreibtische, mit Ausnahme des Umstellens von kleinen Einrichtungsgegenständen, z. B. leere, kleine Tische, Stühle, leere Aktenböcke, Schmutzfangmatten, Läufer und Teppiche bis zu 2 m2 Einzelgröße.
16 Aus- und Einräumen der zu reinigenden Räume für die Durchführung von Grundreinigungen.
17 Abräumen und Wiederhinstellen von Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial u. ä.
18 Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von ekelerregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen.
19 Beseitigen von Zementschleiern.
20 Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge.
21 Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten u. ä., sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen und deren Bedienung.
22 Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile.
23 Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen.

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