Leistungsspektrum
Art der Reinigungsleistung
- 0.1 Baureinigung
- 0.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
- 0.3 Glasreinigung
- 0.4 Gebäudeinnenreinigung
- 0.5 Krankenhausreinigung
- 0.6 Industriereinigung
- 0.7 Weitere Arbeiten
- Reinigungsmittel, Geräte
- Nebenleistungen, Besondere Leistungen
0.1 Baureinigung
Die Baureinigung umfasst die Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neu- und Umbauten sowie nach Renovierungsarbeiten während der Bauzeit und/oder zur Fertigstellung des Bauwerkes.
Reinigung während
der Bauzeit:
Entfernen von grober Verschmutzung
Bauschlussreinigung zur
Bauübergabe:
Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen;
Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä.
(soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist); Behandeln
mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
Baureinigung
1 Zwischenreinigung im Laufe der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzung
nach Leistungsverzeichnis.
2 Bauschlussreinigung nach Beendigung der
Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzungen, insbesondere Reinigung,
Pflege und Oberflächenbehandlung der in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Flächen, Gegenstände, Anlagen und Einrichtungen
zur Bezugsfertigstellung, nach Leistungsverzeichnis.
0.2 Fassadenreinigung und Denkmalpflege
Die Fassadenreinigung umfasst die Reinigung sowie die pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken, an Fassadenelementen, Außenfahrstühlen und -treppen, Beleuchtungsanlagen, Transparenten und Lichtreklamen, Licht- und Wetterschutzanlagen (z. B. Markisen, Lamellen, Jalousien), Blenden.
Fassadenreinigung und Denkmalpflege
1 Reinigung und Oberflächenbehandlung mit oder unter Ausschluss
der einfassenden Bauteile nach Leistungsverzeichnis.
2 Reinigung der
angebrachten Elemente und Anlagen.
0.3 Glasreinigung
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen sowie als ergänzender Auftrag die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie Falze und Blenden.
Glasreinigung
1 Reinigung der Glasflächen ein-, zwei- oder mehrseitig
entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen.
2 Glasreinigung
mit Reinigung der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen sowie
als ergänzender Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis
in bestimmten Zeitabständen.
3 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege
der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen (in einem Arbeitsgang)
sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis
in bestimmten Zeitabständen.
4 Glasreinigung mit Reinigung und Pflege
der Rahmen, Einfassungen, Bekleidungen und Zargen (in zwei Arbeitsgängen)
sowie als ergänzender Auftrag der Falze nach dem Leistungsverzeichnis
in bestimmten Zeitabständen.
0.4 Gebäudeinnenreinigung
Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der
Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der
sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der Raumausstattung
in bestimmten Zeitabständen:
a) als Unterhaltsreinigung (in kürzeren
regelmäßigen Abständen)
b) als Grundreinigung.
Gebäudeinnenreinigung
1 Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung
der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper,
der sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der Raumausstattung
nach Tätigkeitsverzeichnis in den vorgegebenen Zeitabständen.
2 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.
B. desinfizierend, antistatisierend und schädlingsvernichtend wirkende
Mittel) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Besondere Dienstleistungen,
die nicht direkt Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z. B. Austauschen
von Handtüchern, Wäsche-Service, Hol- und Bringdienste, Küchenhilfe,
Geschirrspülen, Abfalltrennung) nach Tätigkeitsverzeichnis.
0.5 Krankenhausreinigung
Die Krankenhausreinigung umfasst die Reinigung, Desinfektion und Pflege der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der sanitären und krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Gegenstände der Raumausstattung im gesamten Krankenhausbereich (Krankenzimmer Operations- und Behandlungsräume, Schwesternzimmer, Flure, Verwaltungsräume).
Krankenhausreinigung
1 Reinigung, Desinfektion, Pflege und Oberflächenbehandlung
der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper,
der sanitären und krankenhaustechnischen Anlagen und Einrichtungen
sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Tätigkeitsverzeichnis
in den vorgegebenen Zeitabständen.
2 Durchführung von Arbeiten
mit besonderen Behandlungsmitteln (desinfizierend, antistatisierend und
schädlingsvernichtend wirkende Mittel) nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen in bestimmten Bereichen
in bestimmten Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Besondere
Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z.
B. Hol- und Bringdienst, Wäsche-Service, Küchendienst, Bäderdienst,
Hilfsdienste sowie Abfalltrennung) nach Tätigkeitsverzeichnis.
0.6 Industriereinigung
Die Industriereinigung umfasst die Reinigung von Anlagen und Einrichtungen in Produktions- und Lagerbereichen. Im Bedarfsfall können weitere Spezialleistungen hinzukommen, wie z. B. Reinraumtechnik, Maschinenwartung, etc.
Industriereinigung
1 Reinigung und Oberflächenbehandlung von Anlagen
und Einrichtungen in Produktions- und Lagerbereichen nach Tätigkeitsverzeichnis.
2 Entstaubung der Bauelemente, Konstruktionen, Flächen usw. mit
oder ohne einfassende Bauelemente und Einrichtungen nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Entfetten der Fußböden, Decken und Wände, Konstruktionen,
Vrasenabzüge, Maschinen und maschinellen Anlagen nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Durchführung von Arbeiten mit besonderen Behandlungsmitteln (z.
B. korrosionshemmend, desinfizierend, antistatisierend, schädlingsvernichtend
wirkende Mittel, Schutzaufträge gegen witterungsbedingte Einflüsse,
Industrieabgase o.ä.) nach Tätigkeitsverzeichnis.
5 Besondere
Dienstleistungen, die nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z.
B. Kantinendienst, Hol- und Bringdienst, Abfalltrennung, Zulieferarbeiten
für Automaten) nach Tätigkeitsverzeichnis.
6 Reinigen von Sozialeinrichtungen
in bestimmten Zeitabständen nach Tätigkeitsverzeichnis.
0.7 Weitere Arbeiten
Ein- oder mehrmalige Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung an oder in Hotels, Theatern, Kirchen u. ä., Messen und Ausstellungen, Flughäfen, Bahnhöfen, Verkehrsmitteln, Sportstätten und Schwimmbadanlagen, Großküchen, EDV-Anlagen, klimatechnischen Anlagen, Kraftwerken; Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
Weitere Arbeiten
1 Reinigungs- und Pflegearbeiten an und in Gebäuden
(Außen- und Innenanlagen) nach Tätigkeitsverzeichnis.
2 Reinigung
und Pflege von Außenanlagen, Tribünen, Hallen, Trainingsstätten
usw. nach Tätigkeitsverzeichnis.
3 Besondere Dienstleistungen, die
nicht Gegenstand der Reinigungsleistung sind (z. B. Schmutzfangmattenservice,
Toilettenbetreuung, Wäsche-Service, Abfalltrennung, Hol- und Bringdienst)
nach Tätigkeitsverzeichnis.
4 Durchführung von Arbeiten mit
besonderen Behandlungsmitteln (z. B. korrosionshemmend, desinfizierend,
antistatisierend, schädlingsvernichtend wirkende Mittel, Schutzaufträge
gegen witterungsbedingte Einflüsse, Industrieabgase o.ä.) nach
Tätigkeitsverzeichnis.
Reinigungsmittel, Geräte
1 Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen
müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte
und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und
Prüfvermerke (z. B. GS, CE-Zeichen) tragen.
2 Der Auftragnehmer
hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften
zu beachten.
3 Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung
von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen
Vorschriften und Verordnungen zu beachten.
4 Reinigungs-, Pflege- und
Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers
bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
Nebenleistungen, Besondere Leistungen
1 Reinigen der Abstellräume
und Abstellschränke für Reinigungsmittel und - geräte.
2 Herstellen von höchstens 5 Probeflächen
in Einzelgrößen
bis zu 2 m2, insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1% der
zu bearbeitenden Fläche.
3 Abschließen der Türen nach
Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel.
4 Herstellernachweis über
die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel.
5 Auf- und
Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis
zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern
und Anlegeleitern bis 4 m Länge.
6 Reinigen von Beschlägen
bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen.
7 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine
Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung.
8 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber
Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können,
nicht zur Verfügung stellt.
9 Prüfungen des Untergrundes, die über
den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen.
10 Besondere
Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen,
z. B. Ganzabdeckungen.
11 Entfernen von Schutzfolien als Ganzabdeckungen.
12 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste,
deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden
liegen.
13 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern
mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen
und -sitzen und mechanischen/hydraulischen Leitern/Arbeitsbühnen.
14 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
und Erlaubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht.
15 Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen
Reinigen erforderlich wäre, z. B. Schränke, gefüllte Bücherregale,
Schreibtische, mit Ausnahme des Umstellens von kleinen Einrichtungsgegenständen,
z. B. leere, kleine Tische, Stühle, leere Aktenböcke, Schmutzfangmatten,
Läufer und Teppiche bis zu 2 m2 Einzelgröße.
16 Aus-
und Einräumen der zu reinigenden Räume für die Durchführung
von Grundreinigungen.
17 Abräumen und Wiederhinstellen von Blumen,
Akten, Büchern, Schreibmaterial u. ä.
18 Beseitigen von Verstopfungen
in Rohrsystemen, Beseitigen von ekelerregenden oder außergewöhnlichen
Verschmutzungen und Abfällen.
19 Beseitigen von Zementschleiern.
20 Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen
z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge.
21 Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten
u. ä., sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen
und deren Bedienung.
22 Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern,
Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile.
23 Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden
Verankerungen.
32545 Bad Oeynhausen Tel.: 05731 / 51 414
Fax: 05731 / 51 708
